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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. teilt Erhard Herbersdorfer, Georg Metschacher und Otto von Radmannsdorf d. J. unter Hinweis auf die zu Graz von der jeweiligen lanndtschafft der Fürstentümer Steiermark, Kärnten und Krain mit seinen Räten beschlossene Kriegsordnung und sein vormaliges Schreiben mit, daß er auf den negsten freitag nach sanndt Johanns tag zu sunwenten schieriskhunftig (Juni 25) persönlich gegen seine Feinde gerüstet in Ödenburg sein wolle. Er fordert sie alle und jeden einzelnen von ihnen auf, unverzüglich die Leute aus den unter ihrem Befehl stehenden Pfarreien zu sich kommen zu lassen und in der Weise zu veranschlagen, daß neun Leute den Zehnten mit Rüstung und Harnisch und anderem Notdürftigen ausrüsten und jeweils auf 20 dieser gerüsteten Leute ein Deichselwagen mit vier Pferden, vier Schrothacken, zwei Schaufeln und zwei Hauen kommt, auf dem sie ihr Kriegsgerät und ihre Verpflegung mit sich führen sollen. Kg.F. bestimmt, daß sie Widerspenstige zum Gehorsam nötigen, als Hauptleute ihr Kriegsvolk zum besagten Datum nach Fürstenfeld oder Hartberg führen, von dort aus zusammen mit den anderen aufgebotenen Landleuten ins Feld ziehen und seinem obersten Hauptmann gehorsam sein sollen. Er übersendet ihnen zugleich einen Brief an die unter ihrem Befehl stehenden Pfarrer, den sie letzteren unverzüglich zustellen sollen. Kg.F. befiehlt ihnen, die Pfarrer zur Bereitstellung der geforderten Wagen anzuhalten, das Gut von Ungehorsamen zu beschlagnahmen, damit die Wagen aufzubringen und dabei nicht säumig zu sein.

Originaldatierung:
Am erchtag inn pfingstfeirtag(en) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im Familienarchiv Dietrichstein im MZA Brno (Sign. G 140 RA Ditrichštejnů n. 293, fol. 116v–117r), Pap. (16. Jh.). Druck: Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 101f. n. 45. Lit.: Pirchegger, Geschichte der Steiermark S. 158; Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 86–104 mit dem Druck weiterer Urkunden.

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich: unsers reichs im 6. jare.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 88, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-05-18_2_0_13_26_0_88_88
(Abgerufen am 19.04.2024).