[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26
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Kg.F. antwortet Bürgermeistern und Rat der Stadt Znaim auf deren Schreiben, daß alles, was ihnen von N dem Kyemberger und anderen zugefügt werde, gegen seinen Willen geschehe, wie er ihnen schon früher versichert habe. Er kenne ihre Treue gegenüber seinem Vetter Kg. Ladislaus, doch habe es bisher nit gesein mug(e)n, weshalb er jetzt mit seinen Räten versuche, solh sach in ain ande(r) gestalt zu setzen, als wir auch hoffen es geschech. Kg.F. bittet sie um Geduld und fordert sie auf mitzuwirken, daß der Tag mit den mährischen Herren zustande komme, zu dem diese schriftlich ihren Willen bekundet hätten, für den jedoch weder Termin noch Ort festgelegt worden sei. Sollte der Tag abgehalten werden, so hoffe er, daß vil solher unrate solt(e)n hingelegt werden, wozu er gerne beitragen wolle.
- Originaldatierung:
- An mantag nach sand Anthonien tag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.r. d(omino) Casp(are) cancell(ario) ref. – KVv: Unsern besunderlieben N, burgermeister und rate der stat zu Znoym (Adresse, Blattmitte).
Überlieferung/Literatur
Org. im Archiv der Benediktiner Raigern im MZA Brno (Sign. E 6 Benediktini Rajhrad, A g 108), Pap., rotes S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt.
Kommentar
Siehe n. 84f.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Znaim (Znojmo, sw. Brünn, Tschechische Republik), Stadt
- Kienberg (Khünburg, nö. Hermagor, Kärnten), Herren von ~ (Kienberger)
- Österreich (ob und unter der Enns), Land (Herzogtum/Fürstentum)
- Schlick, (Egrer) Familie
- Mähren (Tschechische Republik), Land
- Wien (Österreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 26 n. 82, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-01-18_4_0_13_26_0_82_82
(Abgerufen am 28.03.2024).