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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. bekundet, daß sein Vetter Kg. Albrecht (II.) vor seiner Königsherrschaft dem Abt N und dem Konvent des Klosters Goldenkron den Kauf eines Hauses zu Krems, das einst dem Juden Lob gehört hat, vom Abt und Konvent des Klosters Wittingau in einer Urkunde bestätigt und ihnen erlaubt habe, dieses als Freihaus zu besitzen, dort den von ihnen angebauten Wein nach ihrem Bedarf zu lagern und zu verkaufen und damit wie mit allen anderen Gütern ihres Klosters ungehindert zu verfahren. Da sie die Urkunde Albrechts verloren hätten, bestätigt er ihnen diese auf ihre Bitte wissentlich mit dem brieve und bestimmt, daß sie dieses Haus in besagter Weise bis auf seinen Widerruf nutzen dürfen. Er befiehlt dem Richter und Rat der Stadt Krems, weder die genannten Freiheiten von Abt und Konvent zu beeinträchtigen, noch dies Dritten zu gestatten.

Originaldatierung:
An phincztag vor dem heiligen phingstag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.p.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im NA Praha (Sign. AZK 1039), Perg., rotes S 12 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps. Druck: UB Goldenkron n. 196. Reg.: Chmel n. 1649; Lichnowsky (-Birk) 6 n. 780; Regg.F.III. H. 12 n. 224. Lit.: Kadlec, Dějiny kláštera Svaté Koruny S. 144 Anm. 116; Hlaváček, Friedrich III. S. 297.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 68, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-05-28_1_0_13_26_0_68_68
(Abgerufen am 19.04.2024).