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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. bekundet für sich und seine Erben, seine Landleute im Ftm. Kärnten hätten sich wegen seiner inzwischen erlangten Königswürde und auf seine Bitte hin bereit erklärt, daß er auf den Brauch seiner Vorfahren verzichten könne, die von diesem Ftm. herrührenden Lehen nach deren Berufen auf dem Stuhl zu Zoll zu verleihen und den Landleuten zu schwören, sie im Besitz ihrer Privilegien zu belassen. Er habe vielmehr als der älteste und regierende Fürst des Landes die Belehnung in der Stadt St. Veit vorgenommen, den Landleuten bei seinem kgl. Ehrenwort gelobt, sie bei den Privilegien des Erzherzogtums Kärnten zu belassen, und versprochen, daß ihnen, ihren Erben und Nachkommen solch ein Verzicht unschädlich gegenüber seinen hzgl. Nachkommen in Kärnten sein soll.

Originaldatierung:
An sanct Thomas tag von khandelberg (nach Druck).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Undatierte Abschrift im Familienarchiv Dietrichstein im MZA Brno (Sign. G 140 RA Ditrichštejnů n. 293, fol. 75r-v), Pap. (16. Jh.). Druck: Schrötter, Abhandlung Staatsrecht 3, Beilage S. 30f.; Lands-Handvest Kharndten S. 18. Reg.: Lichnowsky(-Birk) 6 n. 703. Lit.: Hermann, Handbuch 1 S. 147f.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach Schrötter, Abhandlung Staatsrecht 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 58, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-12-29_1_0_13_26_0_58_58
(Abgerufen am 29.03.2024).