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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. verkündet seinen Schiedsspruch zur Beilegung der Zwietracht zwischen Hans von Starhemberg und dessen Anhängern auf der einen und den Bürgern und Einwohnern von Budweis und anderen Geschädigten auf der anderen Seite, nachdem jede beider Parteien schriftlich durch ihren hindergangbrief gelobt haben, seinen Spruch bei den darin vorgesehenen Strafen anzuerkennen. Nach erfolgtem Verhör bestimmt er wissentlich, daß alle Streitigkeiten zwischen ihnen beendet sein sollen und keine Seite mehr Ansprüche an die andere stellen dürfe. Alle Gefangenen und deren Bürgen sollen ohne Schatzung freigelassen werden, wobei diejenigen, die nicht persönlich gebürgt, sondern dafür eine Summe von Pfennigen entrichtet hätten, diese Summe von Hans von Starhemberg auf sand Stephans tag invencionis nachstkunftig (1443 Aug. 3) in Gallneukirchen zurückerhalten sollen. In gleicher Weise soll mit den 400 Tuchen verfahren werden, die Hans den Budweisern weggenommen hatte. Wenn dies alles geschehen sei, sollen die Budweiser Hans einen Quittbrief entsprechend unser versiglt(e)n notteln ausstellen, die er ihnen übergeben habe. Wenn eine Seite sein Urteil mißachten sollte, dann sollen deren Ansprüche verloren und sie selbst ihm gegenüber einer Strafe von 1.000 Schock Böhmischer Groschen mährischer Zahl verfallen sein. Des ze urchund geben wir yedem tail uns(er)n spruchbrief in gleicher lautt.

Originaldatierung:
An mittichen sand Allexien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt!

Überlieferung/Literatur

Org.1 im StadtA Budweis im SOkA České Budějovice (Sign. AM České Budějovice, II/34), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem (wohl) S 13 rücks. eingedrückt an Ps. – Kop.: Abschrift im Muzejní diplomatář im ANM Praha (Sign. C 26 sub dat.), Pap. (19. Jh.). Druck: Čelakovský-Friedrich, Codex 3 n. 135.

Kommentar

Siehe n. 35f.

Anmerkungen

  1. 1Laut Urkundentext erhielten beide Parteien eine Ausfertigung des Schiedsspruches. Bei vorliegendem Org. handelt es sich um die Ausfertigung für die Stadt Budweis.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-07-17_1_0_13_26_0_42_42
(Abgerufen am 19.03.2024).