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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. wirft seinem Rat Hans von Starhemberg vor, die von Budweis, unser besund(e)r lieb(e)n, hätten ihn unterrichtet, daß dieser etliche ihrer Bewohner auf ihrem Weg zum Jahrmarkt nach Linz gefangengenommen und ihr Hab und Gut konfisziert habe, was ihm unbillig erscheine. Er befiehlt ihm deshalb, diese Güter bis zum Austrag der Angelegenheit nicht zu schmälern und die Gefangenen gegen eine bescheidene Bürgschaft bis auf sand Jacobs tag im snit (Juli 25) befristet freizulassen sowie bis dahin zusammen mit den Seinen mit den Budweisern Frieden zu halten, was er diesen ebenfalls geboten habe. Kg.F. befiehlt Hans außerdem, sowohl unverzüglich nach Freilassung der Gefangenen, als auch auf sand Johanns tag ze sunenwend(en) (Juni 24) vor ihm zu erscheinen, wo eine Botschaft der Budweiser mit ganzer Gewalt ebenfalls zugegen sein werde und er (Kg.F.) nach vorherigem Verhör ihren Streit gütlich oder rechtlich beilegen wolle.

Originaldatierung:
An freitag vor dem suntag Cantate (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im StadtA Budweis im SOkA České Budějovice (Sign. AM České Budějovice, CHŘ 1443/1), Pap. (15. Jh.). – Abschrift im Muzejní diplomatář im ANM Praha (Sign. C 26 sub dat.), Pap. (19. Jh.). Reg.: Chmel n. 1434; Lichnowsky(-Birk) 6 n. 567. Lit.: Seyser, Chronik von Budweis S. 46; Urbánek, České dějiny 1 S. 624; Wagner, Salzhandel 2 S. 30.

Kommentar

Siehe die Klage der Stadt Budweis über das Vorgehen Hans’ von Starhemberg sowie die beiden Schreiben, die Balthasar Schallenberger an letzteren wegen der Budweiser Gefangenen richtete, bei Chmel, Materialien 1, 1 S. 44–46 n. 11–13. Siehe n. 42.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-05-17_1_0_13_26_0_35_35
(Abgerufen am 19.03.2024).