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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. unterrichtet (Georg) von Rohr von der bei ihm und der Kgn. (Elisabeth) von Ungarn, uns(e)r lieb(e)n mumen, schriftlich erhobenen Klage der Bürger von Znaim, daß er ihnen grundlos abgesagt habe und sie deshalb weder Kaufmannschaft nach Österreich betreiben, noch ihren Gewerben nachgehen könnten. Da ihm dies wie auch andere gegen den Landfrieden und das Landrecht gerichtete Taten Rohrs sehr mißfielen, weil dieser dadurch mehr Anfeindungen der kgl. Länder heraufbeschwöre, befiehlt Kg.F. ihm bei Verlust seiner königlichen Gnade und Huld, die von Znaim auf ihren Kaufmannszügen nach Österreich nicht anzugreifen und etwaige Ansprüche nach Landesrecht vor ihn zu bringen.

Originaldatierung:
An sambstag sannt Elspethen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: In der kgl. Kanzlei gefertigte, dem Brief an die Stadt Znaim (n. 11) beigelegte Abschrift im Archiv der Benediktiner Raigern im MZA Brno (Sign. E 6 Benediktini Rajhrad, A g 102), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Siehe n. 11.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-11-19_1_0_13_26_0_10_10
(Abgerufen am 19.03.2024).