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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. gestattet Eb. Berthold von Mainz auf dessen Ersuchen und zu dessen und des gemeinen nucz Förderung aus ksl. Macht, in seinem Markt Nieder-Olm (Nidern-Olmen) zwei Jahrmärkte für jeweils eine Frist von vier Tagen vor und vier Tagen nach einem dem Eb. beliebenden Termin abzuhalten. Er gewährt den zwei Jahrmärkten und den sie besuchenden Kaufleuten alle Rechte und Freiheiten, wie sie andere Jahrmärkte im Reich besitzen, doch unbeschadet der oberkeit(e)n von K. Reich und anderen sowie der Jahrmärkte im Umkreis von zwei Meilen. Der Kaiser gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten etc. und Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und den Eb. zu zahlenden Pön von 40 Mark Gold die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am vierdten tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Rta Mathias Wurm (Blattmitte); Erczbischof zu Mencz; Bestettigung ettlicher jaremerckt zu Niedern Olmen jarmerckt (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 4/24), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit ehedem rücks. eingedr. (wohl:) S 16 an Ps. (leicht beschädigt). – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Mainzer Ingrossaturbücher 41, fol. 54r‑v), Perg. (15. Jh.). Reg.: Regg.F.III. H. 8 n. 467 (nach unzulänglicher Überlieferung); Chmel n. 8083. Lit.: Erwähnt bei Kneib, Kurmainzer Amt Olm S. 119 Anm. 80 sowie bei Staab, Nieder-Olm S. 107 (dort zu Juni 4).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 259, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-07-14_1_0_13_25_0_259_259
(Abgerufen am 29.03.2024).