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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. erteilt dem Eb. von Trier eine Rechtskommission in der Streitsache2 zwischen dem Eb. von Mainz3 und Heinrich d. Ä. von Hettersdorf4.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearb. Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer Urkunde Bf. Ludwigs von Speyer von 1486 Dezember 1 im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 60/49 ½).

Anmerkungen

  1. 11486 August 28 fand die Anhörung beider Parteien durch den Bf. von Speyer statt, der nach dem Eb. von Trier vom Kaiser zum Kommissar in der Streitsache bestellt worden war, s. Anm. 2 sowie n. 254 Anm. 2.
  2. 2In dem Prozess, dessen Streitgegenstand nicht näher bekannt wird, sah sich der Mainzer Eb. aufgrund von zu seinen Ungunsten entschiedenen Verfahrensfragen benachteiligt, woraufhin er an den Kaiser appellierte, der die Sache dem Trierer Eb. übertrug. Nach Verhandlung und Beschlussfassung überstellte dieser den Prozess wieder an den Kaiser, der in Folge den Bf. von Speyer zum Kommissar bestellte, s. n. 253.
  3. 3Der im Text nicht namentlich benannte wird als nehster vorfar Eb. Bertholds von Mainz bezeichnet. Dessen unmittelbarer Vorgänger im Amt, der Administrator des Mainzer Stuhls Albrecht III. von Sachsen, hatte jedoch aufgrund seiner Minderjährigkeit keine Bischofsweihe erhalten und war demnach formal kein Erzbischof von Mainz. Der letze konsekrierte Vorgänger Bertholds im Erzbischofsamt war Diether von Isenburg.
  4. 4Die Freiherren von Hettersdorf waren seit 1326 in Unterbessenbach bei Aschaffenburg ansässig, s. Christ, Erzstift und Territorium S. 115f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-08-28_1_0_13_25_0_252_252
(Abgerufen am 28.03.2024).