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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. quittiert Wigand Koneke1 für Eb. Adolf von Mainz insgesamt 8421 fl. rh. als Abschlag der vom bestand der römischen Kanzlei angefallenen Schulden und bestätigt, dass dieser laut seiner (K. F.) hanndtgeschrifft und zedel folgende Zahlungen geleistet hat: 1032 fl. rh. an seinen Diener Friedrich von Stubenberg2, 228 fl. rh. an Sigmund von Niedertor3, 3387 fl. rh. an Dr. Martin Heiden4, 37 fl. rh. seinem Hofmarschall Georg Fuchs von Fuchsberg5, 30 fl. rh. an etliche Fußknechte in Österreich, 499 fl. rh. und 70 Pf. auf seinen geschefftbrieve an Junggf. Adolf von Nassau6 sowie für Botenlohn 363 fl. rh. 16 Weißpfennige und 6 Pf. Er bestätigt des Weiteren, dass der Eb. in Trier7 für die Verpflegung des Kaisers selbst sowie dessen Hofgesindes in Höhe von 2844 fl. rh. und einem Weißpfennig aufgekommen ist.

Originaldatierung:
Am freytag nach sannt Peters tag ad vincula.
Kanzleivermerke:
KVr: Fehlt! – KVv: Ist nit gesiegelt (Pergamentstreifen); Quitantz so durch uns(er)n g(nedigen) h(er)rn den ro(mischen) k(eyser) gegeben solt sin worden, auch anders mehr ertzb(ischof) Ad(olf) und die ro(mische) cantzly manen (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 3/78), Perg., der Siegelankündigung zufolge mit anh. Kaisersiegel versehen, siehe aber KVv.

Kommentar

Diese aufgrund der fehlenden Besiegelung und Unterfertigung wohl nicht rechtskräftig gewordene Urkunde sollte die Rückzahlung eines nicht unerheblichen Teils der Verbindlichkeiten belegen, die der Mainzer Eb. als Pächter der röm. Kanzlei gegenüber dem Kaiser hatte. Der Erzkanzler hatte die Reichskanzlei zusammen mit dem ksl. Kammergericht 1470/71 für eine jährlich zu zahlende Summe von 10 000 fl. übernommen, s. Seeliger, Kanzleistudien S. 43, s. auch n. 188. Er war jedoch nicht in der Lage, diese Pacht aus den laufenden Einnahmen, den ihm als geschäftsführendem Kanzler zustehenden Kanzlei- und Gerichtsgebühren, zu bestreiten, was auch das von seinem Sekretär Wigand Koneke geführte Taxregister belegt8. Schließlich verlangte der Kaiser im Jahr 1473 von seinem Kanzler die Zahlung der im Verlauf von drei Jahren angefallenen Pachtschulden in Höhe von mittlerweile 32 000 fl. Der Kf. scheint jedoch dieser Forderung zunächst nicht nachgekommen zu sein, s. Heinig, Mainzer Kirche im Spätmittelalter S. 541ff. Nach dem Tod Adolfs bilanzierte Wigand Koneke letztlich eine Gesamtsumme von immer noch über 24 000 fl. an Pachtverbindlichkeiten, die nun auf Adolfs Nachfolger Eb. Diether von Mainz übergingen, s. Seeliger, Kanzleistudien S. 42.

Anmerkungen

  1. 1Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Quittung war Eb. Adolf, der kurz darauf im September 1475 starb, wohl schon schwer erkrankt. Daher oblagen nunmehr einige seiner Zuständigkeiten, unter anderem die Verwahrung der Reichssigel, seinem Sekretär Koneke, der während dieser Zeit bezüglich der Kanzleigeschäfte auch vermehrt Anweisungen direkt vom Kaiser erhielt, s. Seeliger, Kanzleistudien S. 8f. Zu dem aus dem kurmainzischen Kanzleidienst hervorgegangenen Taxator und Kanzleisekretär der röm. Kanzlei Koneke s. Heinig, Friedrich III. S. 765ff. sowie Ringel, Personal S. 208-213.
  2. 2Zu Friedrich (V.) von Stubenberg s. Heinig, Friedrich III. S. 184.
  3. 31474 Mai 21 hatte Wigand Koneke schon einmal im Taxregister (ed. Heinig/Grund S. 607 n. 4181) vermerkt, dass er die von einem Begünstigten eingenommene Kanzleigebühr in Höhe von 200fl. in Verrechnung der Kanzleischulden des Eb. beim Kaiser Sigmund von Niedertor ausgezahlt habe. Zu diesem s. Heinig, Friedrich III. S. 301ff. sowie Seeliger, Kanzleistudien S. 17.
  4. 4Zu Dr. utr. iur. Martin Heiden von Uehlfeld s. Heinig, Friedrich III. S. 409ff.
  5. 5Der 1442 zum ksl. Hofmarschall ernannte Georg Fuchs von Fuchsberg trat zeitweise als Kreditgeber Friedrichs III. auf, s. Heinig, Friedrich III. S. 70ff.
  6. 6Der Neffe des Mainzer Erzbischofs, Gf. Adolf III. von Nassau, unterstützte seinen Onkel bei der Organisation der Kanzleiarbeit, s. Heinig, Friedrich III. S. 415 und S. 1185f.
  7. 7Im Oktober und November 1473 hatte sich K. F. mit Karl dem Kühnen zu Verhandlungen in Trier getroffen, s. dazu Ehm/Schnocks, Tag von Trier.
  8. 8Taxregister der röm. Kanzlei, ed. Heinig/Grund.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 213, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-08-04_1_0_13_25_0_213_213
(Abgerufen am 28.03.2024).