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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt die Befürchtung Eb. Adolfs von Mainz mit, Pfgf. Friedrich (I.) bei Rhein habe das zur Sicherung ihrer beiden lannde und leute geschlossene Bündnis ohne ersichtlichen Grund aufgekündigt, um gegen Mainz vorzugehen. Der K. ermahnt die von Frankfurt ihrer Eide gegenüber ihm und dem Reich und befiehlt ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit sowie unter Androhung des Verlustes aller ihrer Privilegien und Rechte, seiner und des Reichs schweren Ungnade sowie einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Pön von 100 Mark Gold, dem Eb. auf dessen Ersuchen unverzüglich zu helfen und den Pfgf. in keiner Weise zu unterstützen, sollte dieser den Eb. entgegen den Bestimmungen des beiderseitigen Bündnisses und des vierjährigen Regensburger Landfriedens sowie trotz Rechtserbietens schädigen. Er erklärt alle ihre dem entgegenstehenden ksl. oder kgl. Privilegien und Rechte für ungültig und alles für unschädlich, was sie zur Hilfeleistung unternehmen werden.

Originaldatierung:
Am eillft(e)n tag des moneds juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Franckfort (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 17/78), Perg., rotes S 18 mit ehedem rücks. eingedr. (wohl:) S 16 an Ps.

Kommentar

Siehe die gleichlautenden Mandate an Worms und Speyer (nn. 200 und 201) und vgl. die textlich leicht abweichenden Mandate an andere Adressaten (nn. 202-204), die alle unter der n. 1909 zu 1472 Juni 12 im Taxregister der röm. Kanzlei, ed. Heinig/Grund S. 282, eingetragen sind. Alle Mandate verblieben im erzbischöflichen Archiv, sind demzufolge also nicht wirksam geworden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 199, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-06-11_1_0_13_25_0_199_199
(Abgerufen am 28.03.2024).