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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. erteilt aus ksl. Macht auf Ersuchen einer Botschaft Gf. Johanns (II.) von Nassau (‑Wiesbaden) seine Zustimmung dazu, dass dieser dem Dekan und Kapitel des Mainzer Domstifts eine jährliche Gülte in Höhe von 500 fl. rh. die er ihnen zur Besserung seiner Grafschaft für eine Summe von 10000 fl. rh. Gold bis auf Wiederkauf verkauft hat, auf seine drei Turnosen am Zoll zu (Ober-) Lahnstein verschrieben hat. Er bewilligt Johann, was er billich und von recht daran vergunstigen und verwilligen soll, doch unbeschadet seiner (K. F.) und des Reichs Lehenschaft, Mannschaft und Dienste sowie der Rechte anderer.

Originaldatierung:
Am montag vor sant Thomas des heyligen zwolffbotten tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearb. Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. ksl. S. – Kop.: Abschrift in einem Kopialbuch des Präsenzamtes des Mainzer Domstifts im StA Würzburg (Sign. Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 33, fol. 224v-225r), Perg. (15. Jh.). Lit.: Hollmann, Domkapitel S. 265.

Kommentar

In den 1450er Jahren hatte Gf. Johann von Nassau damit begonnen, auf den Lahnsteiner Zoll verschriebene Gülten an das Mainzer Domkapitel zu verkaufen. Siehe dazu n. 79 mit den dortigen Anmerkungen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-12-18_1_0_13_25_0_184_184
(Abgerufen am 28.03.2024).