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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. verbietet etlichen namentlich genannten Herrschaftsträgern in Franken, Philipp d. Ä. Voit (Fauth) von Rieneck1 bei seiner Fehde gegen Eb. Adolf von Mainz zu unterstützen. Er setzt namentlich Bf. Rudolf von Würzburg, seinen Rat, sowie die Gff. Otto und Friedrich von Henneberg, Johann zu Wertheim, Friedrich von Castell, Kraft und Albrecht von Hohenlohe, ferner Friedrich und Georg Schenken von Limpurg, des Weiteren die Herren Michael und Sigmund von Seinsheim (Sanwuschheim)-Schwarzenberg sowie die Herren von Hutten, von Thüngen und von Lichtenstein und die gesamte Ritterschaft in Stift und Land Franken, die Bürgermeister und den Rat der Stadt Würzburg und alle Reichsuntertanen davon in Kenntnis, dass Philipp die Fehde eigenmächtig und ohne rechtliche Grundlage angesagt hat. Er hat mit seinen Helfern vor wie nach ihrer Verkündigung die Leute des Eb. tätlich angegriffen, gefangen genommen und geschädigt, obwohl der Eb. sich bezüglich ihrer gegenseitigen Klagen sowohl vor ihm als römischem K. als auch vor Bf. Rudolf, dem Domkapitel, vor den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Würzburg sowie anndern geburlichen herren, Richtern und Städten zu Recht erboten hat. Damit verstößt Philipp sowohl gegen die Ordnung der Goldenen Bulle2 als auch gegen die kgl. Reformatio3 sowie den fünfjährigen, von Papst und K. beschlossenen Landfrieden4 und soll den entsprechenden Pönen verfallen. Der K. gebietet ihnen aus ksl. Macht, unter Hinweis auf sein an Philipp ergangenes Gebot5, die Fehde unverzüglich einzustellen, sowie in Erinnerung ihrer Beistandspflicht gegenüber ihm (K. F.) und dem recht(e)n und unter Androhung einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Pön von 50 Mark Gold sowie seiner und des Reichs schweren Ungnade, auf Ersuchen des Eb. weitere feindliche Handlungen Philipps und seiner Verbündeten zu unterbinden, diesen weder Hilfe zu leisten noch Aufenthalt zu gewähren, sondern dem Eb. beizustehen.

Originaldatierung:
Am funffczehenden tag des monats september.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: D(omino) Maguntinen(si) (oberer Blattrand); Gebotsbrieff an myn h(er)rn von Wurtzp(ur)g wid(er) Philips Fauth, der bischoff Ad(olf) beschedigt und befehdet hat (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Mainzer Neuregestierte Urkunden sub dat., H 265), Perg., mit rücks. aufgedr. rotem S 18.

Anmerkungen

  1. 1Die Voit von Rieneck waren aus der Ministerialität der Gff. von Rieneck hervorgegangen.
  2. 2Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356, siehe MGH Const. 11 S. 535-633.
  3. 3Die sog. „Reformatio Friderici“ von 1442 August 14, s. n. 29.
  4. 4Der Frankfurter Landfrieden von 1467 August 20, s. Regg.F.III. H. 4 n. 451, s. auch unsere n. 174.
  5. 5Siehe n. 182.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 183, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-09-15_2_0_13_25_0_183_183
(Abgerufen am 28.03.2024).