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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. erlässt einen fünfjährigen Landfrieden.

Originaldatierung:
Feria quinta ante festum Bartholomei (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop. (Lat.): Die ins Lateinische übertragene1 Urkunde ist inseriert in einem von dem päpstl. Legaten Bf. Laurentius von Ferrara ausgestellten Vidimus von decimo k(a)l(endi)s junii 1467 (Mai 23) im StA Würzburg (Sign. Aschaffenburger Archivreste Fasz. 346/III,Nr. 1), Perg. (stark beschädigt mit Textverlusten).2 Reg.: Ein ausführliches Regest auf der Grundlage des Org. bieten die Regg.F.III H. 4 n. 451. In Ergänzung dazu bietet Regg.F.III H. 22 n. 186 ein hinsichtlich rechtshistorisch relevanter Zusammenhänge und Termini detailliert ausgearbeitetes Regest; s. auch Chmel n. 5143 sowie zahlreiche weitere Regesten in den Regg.F.III.

Anmerkungen

  1. 1Die bisher bekannt gewordenen Originale sind auf Deutsch verfasst.
  2. 2Das Vidimus dient als Umschlag für ein Archivrepertorium aus dem 16. Jh. Der untere Rand ist abgerissen. Die Seiten sowie der obere Rand sind eingeschlagen. Aufgrunddessen und wegen Wasserschadens ist der Text teilweise nur schwer lesbar.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 174, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-08-20_1_0_13_25_0_174_174
(Abgerufen am 29.03.2024).