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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. wirft den Amtleuten, Schultheißen, Gerichten, Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Ämter, Städte und Dörfer im Rheingau, namentlich von Eltville, Oestrich (Osterreich), Geisenheim, (Gau-) Algesheim und Lorch sowie allen sonstigen Betroffenen auf Klage seines Kammerprokurators-Fiskal und Rats Dr. iutr. iur. Georg Ehinger1 vor, sie und die ihren würden die Geistlichen des Mainzer Domstifts sowie anderer geistlicher Einrichtungen inner- und außerhalb der Stadt Mainz daran hindern, die diesen von ihnen zustehenden Zehnten, Zinsen, Gülten und anderweitigen Schulden vor geistlichen Gerichten einzufordern. Er erklärt, dass ihr Zuwiderhandeln sowohl gegen überkommenes Recht als auch gegen die der Geistlichkeit von seinen Vorgängern, römischen Kaisern und Königen, und ihm selbst verliehene besondere Freiheit steht und sie dadurch den darin enthaltenen Pönen verfallen sind. Deshalb lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den nächsten darauffolgenden Gerichtstag zu rechtlicher Verantwortung vor sich. Er bestimmt, dass sie entweder auf Erfordern des Kammerprokurators-Fiskal die genannten Pönen anerkennen oder aber begründeten rechtlichen Einspruch erheben sollen und weist darauf hin, dass auch bei ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am ersten tag des monats decembers.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalric(us) ep(iscop)us Pat(aviensis) canc. – KVv: Gemein priesterschaft Mencz bistumb (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Dom- und Diözesanarchiv Mainz (Sign. K 53/3b.I), Pap. mit rücks. aufgedr. rotem S (stark zerstört). – Kop.: Abschrift in einem von dem öff., geschworenen päpstl. Notar Johannes Peter Brückmann 1730 März 30 beglaubigten Kopialbuch des Mainzer Stifts St. Viktor im StadtA Mainz (Sign. 13/380 S. 92-94), Pap. (18. Jh.), besiegelt mit rotem aufgedr. S des Notars. Reg.: Regg.F. H. 5 n. 171 sowie dass. H. 8 n. 250 (beide nach unzulänglicher Überlieferung und beide nach Bodmann, Rheingauische Alterthümer 1 S. 34 zu 1466 Dezember 2).

Anmerkungen

  1. 1Georg (Jörg) Ehinger war im Monat desselben Jahres zum Kammerprokurator-Fiskal ernannt worden, s. Chmel n. 4453. Zu seiner Biographie s. auch Heinig, Friedrich III. S. 119-123.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 173, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-12-01_54_0_13_25_0_173_173
(Abgerufen am 29.03.2024).