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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. desgl. an Bürgermeister und Rat der Stadt Worms.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. noch nicht aufgetaucht. – Dep.: Ergibt sich aus den in den beiden Schutzprivilegien für die Mainzer Geistlichkeit von 1466 November 24 aufgeführten Exekutorenlisten (s. unser nn. 117 und 118) sowie aus dem im Dom- und Diözesanarchiv Mainz (Sign. K 58/46q) überlieferten Schreiben von Bürgermeistern und Rat der Stadt Worms von 1467 Juni 17, in dem diese Dekan und Kapitel des Mainzer Doms und anderen Stiften antworten, dass sie der Aufforderung nicht nachkommen wollen, da noch eine ganze Anzahl weiterer Personen zu Schützern bestellt worden sei, die sie für weitaus einflussreicher und erfahrener in solchen Dingen halten. Gleichwohl wollen sie sich gegenüber dem Mainzer Erzstift, dem sie freundschaftlich verbunden sind, dienstbar erweisen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-12-01_53_0_13_25_0_172_172
(Abgerufen am 28.03.2024).