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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. teilt allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten etc. sowie allen Reichsuntertanen mit, dass der Papst (Pius II.) Diether von Isenburg aufgrund dessen verhandlung und missetat des Mainzer Stifts entsetzt und stattdessen Gf. Adolf (II.) von Nassau, dem erwählten und bestätigten Eb. zu Mainz, damit fursehung getan und ihn als romischen keyser zu handthabung und vollfurung solichs fursehens aufgefordert habe. Der K. gebietet ihnen deshalb gemeinsam und einzeln aus ksl. Macht sowie in Ermahnung ihrer Pflichten gegenüber K. Reich und dem rechten, Diether und seinen Helfern in ihren Städten, Schlössern, Gerichten und Gebieten keinen Aufenthalt zu gewähren, ihn weder mit kauffen, verkauffen, zu oder abfuren zu unterstützen oder sonstwie Gemeinschaft mit ihm zu haben, unter Androhung des Verlustes aller ihrer Privilegien und Rechte sowie bei einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Pön von 50 Mark Gold. Er fordert sie auf, stattdessen Eb. Adolf nach Vermögen gegen Diether mit Hilfe, Rat und Beistand zur Seite zu stehen, was er ihnen in Gnaden anerkennen will.

Originaldatierung:
Am freitag nach sannt Martins tage.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Der gemain brief (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Geistlicher Schrank L 24/4), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit ehedem rücks. eingedr. S 16 an Ps. (der Urkunde zufolge mit unserm keyserlichen aufgedruckten insigel besiegelt).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 110, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-18_1_0_13_25_0_110_110
(Abgerufen am 18.04.2024).