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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. gestattet Eb. Dietrich von Mainz, die von römischen Kaisern und Königen verpfändeten Städte, Schlösser, Märkte, Dörfer, Leute und Güter vorbehaltlich der Wiedereinlösung durch Kg. und Reich einzulösen und innezuhaben.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearb. Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 62.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung orientiert sich an der am selben Tag erteilten Erlaubnis zur Einlösung der Reichspfandschaft Pfeddersheim und der Befreiung des Eb. und seiner Untertanen von fremden Gerichten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-10-12_8_0_13_25_0_60_60
(Abgerufen am 29.03.2024).