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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. bestätigt mit Rat seiner Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen Eb. Dietrich von Mainz die Freiheit von allen weltlichen Gerichten, allein uns(er) und uns(er) nachkomen romische keyser und kunige ausgenomen, nachdem der Eb. ihm vorgebracht hatte, er sei von Freigff. der heimlichen westfälischen Gerichte sowie vor andere Gerichte geladen worden. Der Kg. verleiht dem Eb. dieses ihm als Kurfürst und geistlichem Prälat bereits zuvor von Päpsten, Kaisern und Königen gewährte und von ihm selbst (Kg. F.) erneuerte Privileg1 aus kgl. Macht zu meerer erclerung von neuem, nunmehr auf ewige Zeiten. Er erklärt alle dem zuwider erfolgenden Ladungen, Urteile, Prozesse etc. für unwirksam und gebietet allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. und sonstigen Reichsuntertanen bei Vermeidung seiner und des Reichs schweren Ungnade, derartige Urteile und Verfahren nicht zu beachten und den Eb. aufgrund solcher weder inner- noch außergerichtlich zu belangen. Er befiehlt den Freigff. und Richtern der freien heimlichen und anderen weltlichen Gerichte unter Androhung des Amtsverlustes sowie einer je zur Hälfte an die kgl. Kammer und den Eb. zu zahlenden Pön von 100 Mark Gold, kein Urteil über den Eb. zu fällen und erklärt andernfalls den Kläger für von seiner clage und vorderunge gancz gevallen sowie den Eb. der Klage enthoben. Er gebietet und bevollmächtigt Bf. Gottfried von Würzburg und Gf. Georg von Wertheim zusammen oder einzeln, den Eb. in diesen Freiheiten zu schützen und gegebenenfalls die Freigff. Richter und Gerichte mit den genannten Strafen zu belegen, diese zu vollstrecken und alles zu tun, was ihnen zur Wahrung der Freiheiten notwendig erscheint.

Originaldatierung:
Des nachsten donrstags vor sand Colmans tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte); Reponat(ur) ad ladulam o p l in Assch(affenburg)2 (zeitgenössischer Archivvermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 4/8), Perg., wachsfarbenes S 8 mit vorn eingedr. rotem S 13 an rot-grüner Ss. (beschädigt). – Kop.: Abschrift im StA Würzburg (Sign. Mainzer Ingrossaturbücher 28c, fol. 237v-239r), Pap. (15. Jh.). Reg.: Chmel n. 2353; Battenberg, Gerichtsstandsprivilegien 2 S. 825 n. 1512.

Kommentar

Vgl. hierzu die nn. 57-59.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 24 Anm. 16 und 49.
  2. 2Siehe Einleitung S. 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 56, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-10-12_4_0_13_25_0_56_56
(Abgerufen am 28.03.2024).