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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. befiehlt Gf. Wilhelm von Virneburg erneut1, seinen Anteil an Pfeddersheim, den er vom Reich als Pfand innehält, unverzüglich innerhalb der nächsten sechs Wochen und drei Tage nach Zustellung dieses Briefs an Eb. Dietrich von Mainz gegen Erstattung der ursprünglichen Pfandsumme abzutreten. Andernfalls lädt er Wilhelm auf den 63. Tag bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag nach Ablauf der ersten Frist peremptorisch vor sich, wo dieser sich persönlich oder durch seinen bevollmächtigten Anwalt gegenüber der Klage des Kammerprokurators-Fiskal2 rechtlich zu verantworten hat. Sollte Wilhelm dies nicht tun, wird gegen ihn, auch in Abwesenheit, auf Erfordern des Kammerprokurators nach des rechten ordnung prozessiert werden. Der Kg. gebietet Wilhelm abschließend aus kgl. Macht und unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade sowie einer Pön von 100 Mark Gold, das du den Anteil an Pfeddersheim keinem anderen als dem Eb. von Mainz gebest zu losen, verpfendest, versetzest noch verennderst

Originaldatierung:
. Am mittwoch nach sant Dionisien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 69/80), Pap., rotes S12 rücks. aufgedr. – Kop.: Zwei Abschriften im StA Würzburg (Sign. Mainzer Ingrossaturbücher 25, fol. 242v-243r und Mainzer Ingrossaturbücher 28c, fol. 228v-229r), beide Pap. (15. Jh.). Lit.: Erwähnt bei Voss, Dietrich von Erbach S. 61, s. ebd. auch Anm. 229; zur Reichspfandschaft Pfeddersheim s. Alter, Studien Pfeddersheim S. 26-56; zu den Auseinandersetzungen zwischen Kurmainz und Kurpfalz bezüglich Pfeddersheim s. Voss, Dietrich von Erbach S. 60-64.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 47.
  2. 2Der erste offiziell ernannte, namentlich bekannte Fiskalprokurator war seit 1453 Dr. utr. iur. Hartung d. J. Molitoris von Kappel, s. Heinig, Friedrich III. S. 111-118.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-10-11_1_0_13_25_0_52_52
(Abgerufen am 28.03.2024).