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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Mainz mit, dass er die Appellation der Margarete Krebs (Kirbßin)1, die sich durch ein vom weltlichen Gericht zu Mainz über das väterliche Erbe der Katharina Apotheker ergangenes Urteil als nächste Erbin beschwerte sehe, mit der Hauptsache und allen Anhängen angenommen hat. Er befiehlt ihnen aus kgl. Macht, an seiner Statt die beteiligten Parteien einzuberufen und diese, sollten Bürgermeister und Rat die Appellation für rechtmäßig befinden, rechtlich zu verhören und die Sache mit ihrem Urteil zu entscheiden. Er bestimmt, dass nach des rechten ordnung auch in Abwesenheit einer der Parteien verhandelt werden soll, da ihr Urteil auch in diesem Fall rechtskräftig ist, und trägt ihnen auf, die in der Sache zu verhörenden Zeugen dazu anzuhalten, das sie der warheit und dem rechten zuhilffe ir zeugnusse geben und sagen.

Originaldatierung:
Am mittwoch nechst vor unser lieben Frawen tag Nativiatis.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop: Inseriert in einem notariell beglaubigten Vidimus-Libell2 für die Stadt Mainz im StA Würzburg (Sign. Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 135, fol. 104r-106v), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Für Mainz sind zwei Geschlechter mit dem Namen Apotheker nachgewiesen. Von der Familie Apotheker mit dem Beinamen Krebs, zu der auch die Begünstigte Margarete gehörte, ist bekannt, dass sie in der Stadt das Haus zum Silberberg am Markt besaß, s. Dobras, Münzerhausgenossen S. 102 Anm. 52.
  2. 2Zu diesem s. n. 20 Anm. 7.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 34, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-09-04_1_0_13_25_0_34_34
(Abgerufen am 19.03.2024).