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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. bestätigt Pfgf. Ludwig (IV.) bei Rhein1 auf Bitten von dessen Sendboten aus kgl. Machtvollkommenheit alle Privilegien und Rechte, die zu diesem, dessen Fürstentum und Herrschaft gehören unter dem Hinweis, dass er vor allem denjenigen Reichsuntertanen seine Gnade zu erweisen schuldig ist, die des Reiches nechste unnd fürderst Glieder sind und ihm die Bürde des hl. Reiches tragen helfen. Er erneuert dem Pfgf. alle von dessen Vater oder Vorfahren von römischen Kaisern und Königen erworbenen Privilegien und Rechte über ihr Kurfürstentum und Fürstentum und bestätigt insbesondere alle Zölle, Groschen und alte Turnosen, die Ludwigs Vater2, seine Vorfahren und Ludwig selbst bis auf Datum dieses Briefes besessen haben. Der Kg. erklärt alle gegebenenfalls von ihm ausgestellten, den genannten Freiheiten entgegenstehenden Briefe und Freiheiten für ungültig und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade. Er erklärt, dass er diese mit seinem anhängenden kgl. Siegel versehene Bestätigung sowie alle zuvor erworbenen Briefe erneuern will, sobald sein kgl. Majestätssiegel zur Verfügung steht, und desgleichen zu tun, so wir zum rom(ischen) kayser gekrönt werd(en).

Originaldatierung:
Am nechsten eritag nach dem heyl(igen) Phingstag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Würzburg (Sign. MRA, Kurpfalz 3), Pap. (18. Jh.). Druck: RTA 15 S. 194 n. 111.

Anmerkungen

  1. 1Der 1424 geborene Ludwig (IV.) stand damals noch unter der Vormundschaft Pfgf. Ottos von Mosbach, s. Schaab, Kurpfalz Bd. 1 S. 171. Nach seiner Krönung erneuerte Kg. F. 1442 Juli 29 dem nun volljährigen Ludwig die Privilegienbestätigung, s. RTA 16, 1 S. 376, Anm. 3.
  2. 2Pfgf. Ludwig (III.) (1410-1436).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-05-17_2_0_13_25_0_2_2
(Abgerufen am 19.03.2024).