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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten etc. sowie allen Reichsuntertanen mit, Bürgermeister und Rat von Reval hätten sich über das von seinem ksl. Kommissar zum Vorteil von Herbord von der Linden und zum Nachteil für Bürgermeister und Rat von Reval ergangene Urteil1 beschwert, worauf er Eb. (Michael) von Riga und Bf. (Dietrich V.) von Dorpat zu seinen kommissarischen Richtern ernannt habe.2 Er befiehlt ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer der ksl. Kammer zu zahlenden Strafe von 50 Mark Gold, Herbord von der Linden, sollte dieser erneut gewaltsam gegen Reval vorgehen, keinerlei Unterstützung zu gewähren, ihn und seine Anhänger nicht zu beherbergen, zu beköstigen, ihnen keinerlei Hilfe und Beistand zu gewähren, und auch den Ihren dies nicht zu gestatten.

Originaldatierung:
Am vierczehenden tag des moneds january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: General mandat stat Revel (oberer Blattrand, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230,1 B.B.6), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Fotokopie im Herder-Institut Marburg, DSHI (Sign. 510, Reval, B.B.6).

Kommentar

Dies ist die letzte ksl. Urkunde im Streitfall von der Lindens mit Reval. Am 23. Januar 1492 berichtete der Prokurator Peter Gamp vom ksl. Hof nach Reval, daß Herbord von der Linden gestorben sei.3 Der Lübecker Stadtsekretär Johannes Bersenbrügge hatte den Tod von der Lindens bereits 1490 nach Reval gemeldet.4 Siehe nn. 211f., 222f., 227, 229f.; 235f., 241f., 245 sowie die Einleitung S. 31–35.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 241 Anm. 2, n. 242.
  2. 2Siehe n. 252.
  3. 3Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230,1, Bi 4 VI, Bl. 11).
  4. 4Ebd. (Sign. 230,1, Bi 4 V, Bl. 11).

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 08.11.2013.

Überlieferung:

Konzept HHStA Wien, RHR Antiquissima 2, fol. 719.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-01-14_2_0_13_24_0_253_253
(Abgerufen am 29.03.2024).