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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. bestätigt als römischer K. und regirennder herr und lanndsfurst in Österreich, Steier(mark), Kärnten und Krain auf Bitten des persönlich vor ihm erschienenen Konrad von Stauchwitz, Landkomtur der österreichischen Ballei des Deutschen Ordens, dieser Ballei die von seinen Vorfahren als Fürsten von Österreich, besonders von Hz. Ulrich von Kärnten,1 verliehenen Privilegien, Handfesten und Freiheiten für die von Stauchwitz verwalteten und in unsern erblichen lannden gelegenen, und in letzter Zeit unter beswerung und vil irrung leidenden Ordenshäuser. Er bestätigt das Recht der Konvente, bei ihren Ordenshäusern und -kirchen Schulen zu unterhalten und Weine ungehindert führen und verzapfen zu dürfen. Auch sollen die Konvente weiterhin von der Zahlung von Zehnt, Ungeld, aufslag, bodemgelt noch annder gellt sowie von allen Abgaben, die sich aus den Bergrechten ergeben, freigestellt sein. Er befiehlt allen seinen Hauptleuten, Gff. Freiherren, Rittern und Knechten, Verwesern etc. ungelltern sowie den Einnehmern der Aufschläge und des bodemgelts unter Androhung seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an den Komtur und seinen Orden sowie an seine (K.F.) fürstliche Kammer zu zahlenden Strafe von 100 Pfund Gold, Komtur und Orden in der Wahrnehmung ihrer Privilegien, Freiheiten und Handfesten nicht zu hindern.

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Erharts tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Gemeinsam mit der Privilegienbestätigung Kg. Maximilians I. von 1490 Januar 11 in einem Vidimus des Dechanten Andreas Osterwitz und des Kapitels auf dem St. Virgilberg zu Friesach von 1490 Januar 182 im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 108 n. 6a), Perg., anh. S des Landkomturs. Reg.: Joachim/-Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 3608.

Anmerkungen

  1. 1Wohl Hz. Ulrich III. von Kärnten.
  2. 2Osterwitz gibt an, daß die von ihm vidimierten Urkunden auf Perg. geschrieben waren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 251, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-01-09_1_0_13_24_0_251_251
(Abgerufen am 28.03.2024).