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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt Bürgermeistern und Ratmannen der Stadt Danzig seine Anweisung an die Stadt Riga mit, dem Meister des Deutschen Ordens in Livland, Bernhard von der Borch, gehorsam zu sein,1 was von der Stadt mißachtet worden sei. Weil die Rigaer den Deutschen Orden mit Frevel, Mord und Brand beschwert hätten, habe er die Stadt rechtlich vor sich geladen,2 was diese abermals mißachtet habe. Da er als römischer K. nicht dulde, daß gegen seine oberkeitt gewaltsam vorgegangen werde und das heilige Reich und seine oberkeitt und gewalt verletzt würden, befiehlt er der Stadt Danzig aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade und den Strafen der Goldenen Bulle3, seiner kgl. Reformation4 und des vierjährigen Friedens5 sowie einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Strafe von 1.000 Mark lötigen Goldes, weder heimlich noch öffentlich der Stadt Riga Hilfe und Beistand zu gewähren, die Rigaer weder in der Stadt Danzig noch in den der Stadt zugehörigen Gebieten zu behausen und zu beköstigen, ihnen nichts zu verkaufen noch Gemeinschaft mit ihnen zu halten oder dies den Ihren zu gestatten, sondern sie und ihre Güter zu Wasser und zu Lande solange aufzuhalten und zu fangen, bis sie sich den ksl. Geboten gehorsam erzeigt und Gnade und Huld des Reiches wiedererlangt hätten.

Originaldatierung:
Am achtundczwenczigisten dagk des mondes may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 17119), Pap. (15. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch I,2 n. 17119. Lit.: Napiersky, Rigas ältere Geschichte S. LXXXVIIIff.; Sarnowsky, Riga und Danzig S. 205; Israel, Verhältnis des Hochmeisters S. 60.

Kommentar

Eine gleichlautende Aufforderung erging auch an Wismar.6 Siehe nn. 237240, 243, 250, sowie die Einleitung S. 39f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 238. Der Inhalt dieser Urkunde wird in der Narratio ausführlich wiedergegeben.
  2. 2Siehe n. 243. Auch hier wird der Inhalt noch einmal ausführlich referiert.
  3. 3Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356, MGH Const. 11 S. 535–633.
  4. 4Die Reformatio Friderici von 1442, Regg.F.III. H. 4 n. 41.
  5. 5Der Regensburger Landfrieden von 1471, ebd. H. 2 n. 129 sowie RTA 22, 2 n. 127.
  6. 6Einst im livländischen Ordensarchiv Mitau (Jelgava), heute im Reichsarchiv Stockholm. Regest bei Schiemann, Regesten n. 67.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-02-04_1_0_13_24_0_246_246
(Abgerufen am 29.03.2024).