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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt Bf. Albert (II.) von Lübeck sowie den Dechanten und dem Kapitel des Domstifts mit, daß er auf Klagen Iwan Borgers aus Livland in dessen Streit mit der Stadt Dorpat eine Kommission erteilt1 und die Stadt Reval vor sich geladen habe,2 weil diese Borger aus seinem Haus verwiesen und die Bürgerschaft entzogen hatte. Da Borger ihn nun erneut um Recht angerufen habe, bevollmächtigt er Bf. Albert sowie die Dechanten und das Kapitel des Domstifts gemeinsam oder einzeln, die Parteien zu laden, zu verhören, eine rechtliche Entscheidung zu treffen und gegebenenfalls mit Strafen zur Aussage zu zwingen. K.F. bestimmt, daß auch bei Abwesenheit einer Partei, selbst wenn sie mehr als zwei Tagesreisen entfernt sitze, auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll, wie es sich nach ordnung des rechten geburet.

Originaldatierung:
Am ersten tag des moneds aprilis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des Transsumptes von Volkmar von Anderten,3 Offzial des Bf. von Lübeck, vom 26. Oktober 1479 durch den Lübecker Kleriker und öff. Notar Johannes Brakel in einem Notariatsinstrument, beglaubigt durch den Kleriker der Bremer Diözese und öff. Notar Wilkin Meyloff im Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230, 1 Bi 4 I, Bl. 7), Perg. (15. Jh.).

Kommentar

Um die Aufhebung dieser auf Betreiben Iwan Borgers erteilten Kommission für den Lübecker Bischof bemühte sich der Prokurator der Stadt Reval, Paul Molitor, persönlich am ksl. Hof4 und erlangte daselbst eine Kommissionserteilung an den Bf. Peter Wetberch von Ösel und den Abt (Tidemann) des Klosters Padis.5

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 225.
  2. 2Siehe n. 226.
  3. 3Anderten war von Bf. Albert am 2. Oktober 1479 als subdelegierter Richter im Prozeß Borgers gegen Reval eingesetzt worden. Siehe Linnaarhiiv Tallin (Sign. 230, 1 Bi 4 I, Bl. 7).
  4. 4Siehe Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230, 1 Bi 4 IV, Bl. 5, Bl. 11).
  5. 5Siehe n. 234.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 232, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-04-01_1_0_13_24_0_232_232
(Abgerufen am 25.04.2024).