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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. beurkundet das am heutigen datum unter Vorsitz Eb. Adolfs von Mainz auf Klage des Anwalts von Gerhard Soie und dessen Frau Margarethe ergangene Urteil seines Kammergerichts gegen Gerhard von Edelkirchen, Kraft von Mallinckrodt und Rudolf von Diepenbrock. Nachdem die Beklagten trotz Ladung1 nicht vor Gericht erschienen seien, habe das Kammergericht das von Bf. Andreas von Dorpat gefällte und hier inserierte Urteil2 bestätigt. Er bestimmt, dem Anwalt von Soie auf dessen Wunsch hin das Urteil schriftlich zu geben.

Originaldatierung:
Gegeben mit Urteil auf den 23. juli (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Reg. nach Druck. Druck: Est- und Livländische Brieflade 1, 1 n. 301;3 Urkundenbuch Mallinckrodt I n. 342; Bruiningk/Busch, Livländische Güterurkunden n. 494. Reg.: Napiersky, Index n. 2054.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 220.
  2. 2Inseriert ist die Urkunde Bf. Andreas' von Dorpat von 1471 März 7, siehe Est- und Livländische Brieflade 1, 1 n. 288. Mallinckrodt, Edelkirchen und Diepenbrock waren beschuldigt worden, der Witwe des Johann Morrien (wohl Margarethe, Soies jetzige Ehefrau) ihre Morgengabe von 2.000 Mark rigisch alt vorzuenthalten, was von fünf Zeugen vor dem bfl. Gericht bezeugt worden war. Der Bf. hatte daraufhin die Forderungen Soies als berechtigt anerkannt, wogegen der Anwalt von Mallinckrodt, Edelkirchen und Diepenbrock beim livländischen Ordensmeister appelliert hatte.
  3. 3Die Urkunde soll sich noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Archiv der livländischen Ritterschaft befunden haben. Als dieses in den 1920er Jahren in das neugegründete Lettische Staatsarchiv eingegliedert wurde, befand sich die Urkunde nicht mehr im Bestand. Die Regestierung erfolgte daher anhand des Drucks.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 221, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-07-23_1_0_13_24_0_221_221
(Abgerufen am 24.04.2024).