[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24
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K.F. beurkundet das auf Klage des Danziger Bürgers Hermann Eklinghof1 ergangene Urteil seines ksl. Kammergerichts, durch das Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig verurteilt wurden, Eklinghof und dessen Brüder wieder in ihr väterliches Erbe zu setzen und ihnen zudem die entstandenen Schäden und Gerichtskosten zurückzuerstatten. Auf Antrag des Klägers sei diesem der entsprechende gebotsbrief2 ausgestellt worden.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 218 sowie in einem Brief Hermann Eklinghofs an den Rat von Danzig vom 17. Januar 1473 im AP Gdańsk (Sign. 300 D/82 n. 74), Pap. Reg.: Taxregister n. 2270.
Anmerkungen
- 1Zum Erbschaftsstreit Hermann Eklinghofs gegen Danzig vor dem ksl. Kammergericht siehe Hoffmann, Danzigs Verhältnis S. 8f.
- 2Siehe Taxregister n. 2272.
Registereinträge
- Danzig (Gdansk, Polen), Stadt
- Eklinghof, Hermann, Bürger von Danzig
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 24 n. 217, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-05-08_1_0_13_24_0_217_217
(Abgerufen am 29.03.2024).