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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt der Stadt Danzig mit, ihre Antwort auf seine bereits ausgegangenen gebotbrieve1 zur Klage Hermann Eklinghofs und seiner Brüder in der Sache ihres väterlichen Erbes und anderer Güter sowie ihre (Danzigs) dem entgegenstehende Sicht erhalten zu haben. Er befiehlt der Stadt, sollte sie von Eklinghof darum ersucht werden, nach gründlicher Untersuchung Recht ergehen zu lassen, damit er deshalb nicht erneut clagweise angerufen werde.

Originaldatierung:
Am phintztag vor dem heiligen phingstag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen, den ratmannen der stat zu Tannczgk (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im AP Gdańsk (Sign. 300 D/22 n. 113), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. Lit.: Hoffmann, Danzigs Verhältnis S. 7f.

Kommentar

Siehe n. 217f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 213f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 215, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-05-30_3_0_13_24_0_215_215
(Abgerufen am 18.04.2024).