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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, sein ksl. Diener Achaz Bohunko, der als Söldner für den Orden1 gegen die lanntschafft in Prewssen gekämpft habe, habe vorgebracht, daß der Hochmeister ihm für den ausstehenden Sold und für eine geliehene, bisher aber nicht zurückgezahlte Summe Geldes, das Haus Groß-Sonntag in seinem (K.F.) Fürstentum Steier(mark) verschrieben habe.2 Da seine Vorfahren, die Herzöge zu Steier(mark), dieses Haus dem Deutschen Orden zum Lobe Gottes und zum Seelenheil der Vorfahren gegeben hätten, und es ihm als lanndfursten nicht zustehe, dieses Haus in laienhennde zu geben, bittet er ihm, Bohunkos Dienste in anderer Weise zu vergüten.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem sonntag Cantate.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli vicecanc. – KVv: Dem erwirdigen Ludwigen von Erlichzshawsen, hochmeister deutschen ordenns in Prewssen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 13675), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt, (Reste). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 2 n. 13675.

Kommentar

Gf. Ulrich von Schaunberg wandte sich am 10. Mai 1455 ebenfalls an den Hochmeister,3 referierte die obige ksl. Anweisung und betonte, von K.F. beauftragt zu sein, das Haus Groß-Sonntag niemanden zu überantworten. Durch Erbschaft derer von Pettau, der Stifterfamilie des Hauses, sei er Stifter des Hauses Sonntag geworden.4

Anmerkungen

  1. 1Der Hochmeister war bereits kurz nach Kriegsbeginn nicht in der Lage, seine Söldner zu bezahlen, siehe Jähnig, Ludwig von Erlichshausen S. 134.
  2. 2Siehe Chmel n. 3628.
  3. 3GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 13691). Im Brief heißt es, K.F. als Landesfürst habe ernstlich mit uns geschafft, das wir als stifter das obgenannte Haus Sonntag niemand uberantworten sollen. Ob diese Anweisung schriftlich oder mündlich erfolgte, muß offen bleiben.
  4. 4Zum Haus Groß-Sonntag siehe Militzer, Deutscher Orden S. 43f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 201, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-05-02_1_0_13_24_0_201_201
(Abgerufen am 20.04.2024).