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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. äußert als Landesfürst, Stifter, oberster Vogt und Schirmer des Deutschen Ordens gegenüber allen Hauptleuten, Grafen, Herren, Rittern und Knechten, Pflegern, Burggrafen, Verwesern, Vitztumen, Bürgermeistern, Richtern, Räten und Gemeinden sowie allen anderen Amtleuten und Untertanen sein Befremden darüber, daß etliche von ihnen wegen ihrer geltschuld und forderung, die sie an den Deutschen Orden in Preußen zu haben meinen, sich an Gütern und Häusern des Ordens in Österreich schadlos hielten. Er befiehlt ihnen allen zusammen und jedem einzelnen von ihnen, falls jemand versuche, sich Häuser und Güter des Ordens anzueignen, dies nicht zu gestatten und Johann von Pommersheim, dem Landkomtur (von Österreich), oder anderen Ordensangehörigen, sollten sie darum angerufen werden, Hilfe zu leisten.

Originaldatierung:
An mitichen nach dem sonntag Quasimodogeniti (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Durch den Kleriker der Diözese Aquileia, Georgius Zuigieß, beglaubigte Abschrift im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 13640), Pap. (15. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 2 n. 13640.

Kommentar

Siehe n. 207.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 200, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-16_1_0_13_24_0_200_200
(Abgerufen am 24.04.2024).