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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck mit, daß Ritterschaft, Landschaft und Städte in Preußen entgegen seinem im Beisein der Räte der Kff. und Fürsten gefällten Urteil1 und gegen alles Recht den Hochmeister Ludwig von Erlichshausen und den Deutschen Orden in Preußen bekriegen würden, einige Schlösser gebrochen sowie Komture, Gebietiger und Leute des Ordens angegriffen, gefangengenommen und deren Güter beschädigt hätten.2 Weil dies der ganzen Christenheit, dem heyligen romischen reich gemainen deutschen und annderen umbligenden lannden, auch den beiden kriegführenden Parteien großen Schaden und unrat zufüge, befiehlt er ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit, alles dafür zu tun, daß der Krieg zwischen den genannten Parteien gütlich beigelegt werde. Gelinge dies nicht, sollen sie Ritterschaft, Landschaft und Städten in Preußen keinerlei Hilfe, Rat und Beistand gegen Hochmeister, Bischöfe und Prälaten des Ordens gewähren, noch jemanden dorch ewr gebiete zettun gestatten, vielmehr darauf hinwirken, daß Ritterschaft, Landschaft und Städte einen rechtlichen Austrag suchen.3

Originaldatierung:
An mantag nach dem suntag Misericordia d(o)m(ini) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im AP Gdańsk (Sign. 300 D/22 n. 102), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Der Rat von Danzig hatte Lübeck den Abfall vom Orden mitgeteilt, worüber die Lübecker umgehend ihre Freude ausgedrückt hatten.4

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 185.
  2. 2Zur Situation in Preußen im April 1454 siehe den Bericht des Hochmeisters an den Deutschmeister Ulrich von Lentersheim vom 22. April, gedruckt in RTA 19,1 S. 493f. Der Deutschmeister solle K.F. sowie die Fürsten um dringende Unterstützung gegen die kriegerischen Aktionen des Bundes bitten. Auf dem Regensburger Tag beriet K.F. über eine Hilfe für den Deutschen Orden, dort faßte man auch die Möglichkeit der Acht gegen Landschaft und Städte des Bundes ins Auge, siehe RTA 19,1 n. 45a besonders S. 501.
  3. 3Eine spätere (30. Juli) ähnliche ksl. Anweisung an Kf. Friedrich II. von Sachsen bieten die Regg.F.III. H. 11 n. 289.
  4. 4Siehe Simson, Danzig im dreizehnjährigen Kriege S. 60f. sowie Hanserecesse 2/4 nn. 218, 220f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 196, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-05-06_1_0_13_24_0_196_196
(Abgerufen am 18.04.2024).