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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. verlängert den Termin für den Rechtstag und lädt den Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen sowie die Prälaten und Gebietiger des Ordens nun auf den nächsten Montag vor Simon und Judas (22. Oktober)1 vor sich zu rechtlicher Verantwortung.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Brief Heinrichs Reuß von Plauen, Komturs zu Elbing, an den Komtur von Danzig (Nikolaus Poster) von 1453 August 3 im AP Toruń (Sign. Kat. I n. 1390) sowie in n. 167.

Kommentar

Siehe n. 125.

Anmerkungen

  1. 1Der Rechtstag zwischen Deutschem Orden und Preußischen Bund sollte ursprünglich auf dem nächsten Gerichtstag nach St. Johannistag (24. Juni) stattfinden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 164, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-08-03_1_0_13_24_0_164_164
(Abgerufen am 18.04.2024).