Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

Sie sehen den Datensatz 161 von insgesamt 259.

K.F. erlaubt dem Rat der Stadt Königsberg, einen Schoß zu nehmen, wann und wie oft er dies für nötig erachte.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Brief des Obermarschalls1 an Hochmeister Ludwig von Erlichshausen2 vom 14. Juni 1453 im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 12121).

Kommentar

Im Prozeß zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund vor K.F. war die ksl. Gewährung eines Schoßes einer der strittigen Punkte.3

Anmerkungen

  1. 1Kilian von Exdorf, siehe Thielen, Verwaltung S. 124.
  2. 2Gegen eine derartige ksl. Erlaubnis für Königsberg hatte der Hochmeister an K.F. appelliert.
  3. 3Siehe n. 185 Anm. 15.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 161, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-06-14_2_0_13_24_0_161_161
(Abgerufen am 29.03.2024).