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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. befiehlt dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Ludwig von Erlichshausen erneut, auf die von Peter Runau (aus Danzig1) gegen Hans Maidburg, Hans Krugmann, Dietrich Altfeld, Hans Smerbart und Hans Kolner2 um Sachen im Wert von 1.000 fl. vorgebrachte Klage,3 dafür zu sorgen, daß Peter Runau gegen seine Widersacher spruch und forderung geschehe. Führten die Widersacher Runaus aber Gründe dagegen an, möge er zunächst eine gütliche Einigung versuchen, bei Nichtzustandekommen derselben jedoch innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes gegen Runau Recht ergehen lassen, damit letzterer ihn in dieser Sache nicht erneut anrufe. Geschehe dies dennoch, wolle er Runau Hilfe gewähren, wie ihm das rechtlich geburte.

Originaldatierung:
Am eindlifften tag des moneds may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 12023), Pap., rotes (wohl) S 18 rücks. aufgedrückt (Reste). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 12023.

Kommentar

Der Hochmeister sprach als ksl. comissary und richter am 23. Juli 1453 das Urteil. Maidburg und die anderen wurden von Runaus Anklage freigesprochen, allein Dietrich Altfeld wurde zur Zahlung der Runau geschuldeten Summe von 60 Mark verurteilt.4

Anmerkungen

  1. 1Siehe zu diesem Streit zwischen Danziger Bürgern auch Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2916.
  2. 2Smerbart und Kolner sind in n. 113 nicht erwähnt.
  3. 3Siehe n. 113.
  4. 4Siehe GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 12653, Bl. 6).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 157, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-05-11_1_0_13_24_0_157_157
(Abgerufen am 28.03.2024).