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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, Johann von Goch1 habe vor ihm geklagt, einst dem Hauskomtur von Danzig, Heinrich Rohwedder2 (Rabeter), für eine Fahrt zu Kg. Erich (VII.) von Dänemark zu notdurft deins ordens 170 Mark preußisch geliehen und nicht zurückerhalten zu haben, worüber er auch einen geltbrief besitze. Goch sei zudem vom Komtur von Danzig, Walter Kirschkorb (Kirskorp),3 gefangengenommen4 worden. Dieser habe ihm zudem sein Hab und Gut im Wert von 800 Mark preußisch abgeschatzt, das nun der Hochmeister innehabe, und Goch habe es trotz manigfeltig erforderung nicht zurückerhalten. Der Marschall von Königsberg, Jobst Strohberger,5 habe von Goch einst Stockfisch für 102 Mark preußisch erworben und nicht bezahlt. Für die Zahlung sei nun der Hochmeister zuständig, der Strohbergers Nachlaß innehabe. Ebenso habe der Hochmeister das nachgelassene Hab und Gut Tams von Sponheim an sich genommen, der Goch noch 58,5 Mark preußisch schuldig sei. K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag6 den Hochmeister persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf den nächsten Gerichtstag nach sand Johanns tag zu sonnwenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwolfften tag des monats marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli. – KVv: Hochmaister, Johann von Goch (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11840), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11840. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Kommentar

Johann von Goch scheint seine Klage persönlich am ksl. Hof vorgebracht zu haben, denn im Oktober 1452 gehörte er zur Gesandtschaft des Preußischen Bundes, die über Polen und Ungarn an den ksl. Hof reiste.7 Siehe n. 159.

Anmerkungen

  1. 1Nach Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 8018 Bürger von Danzig.
  2. 2So bei Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11840 und Thielen, Verwaltung S. 137.
  3. 3Siehe ebd. S. 137. Kirschkorb ist zwischen 1428 und 1434 als Komtur von Danzig nachweisbar. Siehe auch Voigt, Namen-Codex S. 27.
  4. 4Gegen die Gefangennahme durch Kirschkorb klagte Goch bereits um 1441, siehe Joachim/Hubatsch I/1 n. 8018.
  5. 5Jobst Strohberger (Strupperg) war 1431–1434 Oberster Marschall des Ordens, siehe Voigt, Namen-Codex S. 9.
  6. 6Siehe n. 125f.
  7. 7Siehe Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11520 sowie Toeppen, Acten III. S. 546.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_9_0_13_24_0_140_140
(Abgerufen am 28.03.2024).