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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, Elisabeth,1 Ehefrau des Jakob Scolim,2 habe vor ihm geklagt, der Hochmeister enthielte ihr das väterliche und mütterliche Erbe vor und habe zudem dem Landrichter und Schöffen zu Leipe, Georg von Egloffstein,3 verboten, in dieser Sache tätig zu werden. Auch habe ihr der Hochmeister dasjenige Gut ihres Vaters4 Hans Scolim, das nicht lehen sei, und dessen rechte Erbin sie sei, vorenthalten. K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischen Bund angesetzten Rechtstag5 den Hochmeister persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf den nächsten Gerichtstag nach sannd Johanns tag zu sonnewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht, wie es sich gebühre, ergehen zu lassen.

Originaldatierung:
Am zwolfften tag des monads marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli – KVv: Hochmeister, Hans Scholin (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11836), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11836. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345

Anmerkungen

  1. 1Elisabeth als eine Stieftochter Heinrich Scolims erscheint in nn. 5052.
  2. 2Siehe n. 149.
  3. 3Siehe Thielen, Verwaltung S. 149.
  4. 4Wenn Elisabeth Ehefrau von Jakob Scolim war und Hans Scolim ihr Vater, muß Jakob, ihr Mann, ein enger Verwandter ihres Vaters (Bruder, Neffe etc.) gewesen sein. Er kann aber auch ihr Schwiegervater gewesen sein, da Heinrich und Jakob Brüder gewesen sein sollen. Der ksl. Kanzlei waren die Verwandtschaftsverhältnisse vermutlich nicht genau bekannt.
  5. 5Siehe n. 125f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 136, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_5_0_13_24_0_136_136
(Abgerufen am 19.04.2024).