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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, Hans Frewel habe vor ihm geklagt, daß dieser den Hochmeister seinerzeit vergeblich um Recht gegen Peter Kuck angerufen habe. Des Weiteren habe der Hochmeister das Erbe der Margarethe Winterfeld eingezogen, das Frewels Stiefmutter Kathrein und nach deren Tod seinem Vater Peter Frewel zugestanden habe. Als Frewel gegen Gabriel Wertik im Streit um eineinhalb Hufen in hangender appellation und unentschaidem rechten in Kulm vor Gericht gestanden habe, habe der Hochmeister die eineinhalb Hufen seinem Widersacher gegeben. Der Hochmeister habe Frewel zudem, obwohl er ihm für eine Ladung zu einem Gerichtstag auf seinem Schloß Stuhm sicheres Geleit versprochen habe, dort gefangengenommen. Frewel habe 13 Bürgen stellen und versprechen müssen, sein Recht nicht außerhalb des Landes zu suchen, doch sei nach Jahr und Tag bisher kein Recht geprochen worden. K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 den Hochmeister persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf den nächsten Gerichtstag nach sannt Johanns tag zu sonnewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen lasse, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwolfften tag des moneds marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli – KVv: Hochmeister, Hans Frewel (oberer Blattrand, links).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11834), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11834. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Kommentar

Siehe n. 89.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_3_0_13_24_0_134_134
(Abgerufen am 28.03.2024).