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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 den Münzmeister von Thorn, Hans von Lichtenstein, persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf Klage des Daniel Konitz,2 der Münzmeister habe ihn gezwungen, von den ihm geliehenen 330 Mark preußisch 75 Mark an ihn abzugeben, auf den nächsten Gerichtstag nach sant Johanns tag zcu sunewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwelftin tage des mondes marcy (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im AP Toruń (Sign. Kat. I n. 1324), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.
  2. 2Am 23. Mai 1453 wandte sich der Münzmeister von Thorn an Hochmeister Ludwig von Erlichshausen und teilte ihm mit, daß ein ksl. Bote ihm zwei ksl. Ladungsbriefe, einen davon in der Sache des Daniel Konitz, überbracht, er aber die Annahme verweigert habe. Siehe GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 12056). Am 26. Mai 1453 schrieb auch der Hauskomtur von Thorn (Heinrich Hompesch) in dieser Sache dem Hochmeister und berichtete, daß ein ksl. Bote mit ksl. Briefen zu ihm und dem Münzmeister gekommen sei, sie diese aber nicht angenommen hätten, weshalb der Bote nun erzähle, sie hätten ihn übel zugerichtet. Siehe ebd. (Sign. ebd. n. 12064).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 150, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_19_0_13_24_0_150_150
(Abgerufen am 18.04.2024).