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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 den Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen persönlich oder durch einen Anwalt vertreten, auf Klagen von Christian, Hans, Andreas und Hase, Kinder des Niklas Haßlicht, sowie Peter, Mathias und Jenichen, Kinder des Andreas Haßlicht, daß ihren Vätern das von deren Bruder Hans Haßlicht vererbte Dorf Pessnitcz seinerzeit vom Hochmeister Michael Küchmeister ohne Recht genommen worden sei, auf den nächsten Gerichtstag nach sand Johanns tag zu sunewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwelfften tag des moneds marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli – KVv: Ludwigen von Erlichshausen, Haßlicht (oberer Blattrand, links).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11832), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11832. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Kommentar

Diese und alle anderen unter diesem Datum erfolgten Ladungen an den Hochmeister wurden diesem vermutlich kurz nach dem 15. Mai 1453 übergeben.2

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.
  2. 2Dies ist einem Brief des Hauskomturs zu Thorn an den Hochmeister von diesem Tage zu entnehmen. Siehe GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 12032). Der Brief ist mit der hauskomthur von Thorn unterzeichnet. Vermutlich handelt es sich um Heinrich Hompesch, siehe Thielen, Verwaltung S. 174.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 132, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_1_0_13_24_0_132_132
(Abgerufen am 28.03.2024).