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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. befiehlt Hochmeister Ludwig von Erlichshausen sowie den Prälaten, Gebietigern und Brüdern des Deutschen Ordens in Preußen unter Hinweis auf seine Ladung zum Rechtstag1 aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung von seiner und des Reiches schweren Ungnade, bis zum rechtlichen und entlichen austrag der sache vor ihm nichts gegen Mannschaft und Städte des Bundes zu unternehmen.

Originaldatierung:
Und(er) unserm koniglichen insigel gebrechenhalb dieczeit unsers keiserlichen insigels am sibenundeczwingisten tag des moneds december (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Zwei Abschriften im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11634); Pap. (15. Jh.).2 Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11634; Weise, Staatsverträge II n. 280; RTA 19,1 n. 42a(3) (S. 419).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125.
  2. 2Aus der ksl. Kanzlei, wegen einzelner Streichungen und Korrekturen wohl nicht besiegelt, eine davon trägt den Vermerk coll(ationata).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 130, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-12-27_1_0_13_24_0_130_130
(Abgerufen am 19.03.2024).