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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Danzig mit, Jakob Zan1 habe vor ihm geklagt, die Kinder seines Bruders, nämlich die Danziger Ratsherren Hans Maidburg und Hans Krugmann (Prugkman)2 sowie Hermann Poner,3 verweigerten ihm die Teilhabe an der Hinterlassenschaft seines Bruders. K.F. befiehlt der Stadt Danzig, die Ratsherren Maidburg, Krugmann und Poner zu veranlassen, sich mit Zan zu einigen und im Falle des Nichtgelingens gegen diesen Recht ergehen zu lassen und ihm, als auch demjenigen, den er mit sich brächte, sowie dessen Anwalt und Prokurator sicheres Geleit zu gewähren. Werde Zan solches Recht versagt und riefe ihn dieser erneut um Hilfe an, so wolle er ihm diese gewähren, wie es ihm nach ordnung des rechtent geburt.

Originaldatierung:
Under uns(erem) kuniclichen insigel gebrechenhalb die zeit uns(ers) keyserlichen insigels am montag vor sant Michels tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im AP Gdańsk (Sign. 300 D/22 n. 93), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt (Reste).

Anmerkungen

  1. 1Zu einer weiteren Klage Zans siehe n. 137.
  2. 2Die Schreibweise des Namens variiert: Krugkman (n. 113), Krukemann (n. 157), Prugkman.
  3. 3Unklar erscheint, warum Zans Neffen unterschiedliche Nachnamen haben. Es steht zu vermuten, dass man in der ksl. Kanzlei über die genauen verwandtschaftlichen Beziehungen nicht richtig informiert war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-25_5_0_13_24_0_117_117
(Abgerufen am 18.04.2024).