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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, Hans Amelung1 habe vor ihm geklagt, er sei vom Bürgermeister der Stadt Danzig und dem Danziger Bürger Hans Maidburg unverschuldet gefangengenommen worden. Außerdem seien ihm verschiedene Einwohner des lannds daselbs noch Geld schuldig. K.F. befiehlt dem Hochmeister, für ain guttlich ausrichtung zu sorgen und bei Nichtzustandekommen derselben innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes gegen Hans Amelung Recht ergehen zu lassen und diesem, als auch demjenigen, den er mit sich brächte, sowie dessen Anwalt und Prokurator sicheres Geleit zu gewähren. Werde Amelung solches Recht versagt und riefe dieser ihn erneut um Hilfe an, so wolle er ihm diese gewähren, wie ihm das mit recht geburt.

Originaldatierung:
Unnder uns(erem) kuniclichen insigel gebrechenhalb dieczeit uns(ers) keyserlichen insigels am montag vor sant Michels tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11461), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11461.

Kommentar

Der Hochmeister wandte sich daraufhin an Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig mit der Bitte um Einstellung der Streitigkeiten.2

Anmerkungen

  1. 1Danziger Bürger, siehe Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 9511.
  2. 2Dies geht aus einem Brief Danzigs an den Hochmeister vom 8. November 1452 hervor. Der Hochmeister hatte eine Kopie des ksl. Briefes in der Streitsache Amelungs an den Rat von Danzig gesandt, der daraufhin zum Hergang der Streitigkeiten und zur Gefangennahme des Beschuldigten Stellung nahm. Siehe GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11553).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 114, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-25_2_0_13_24_0_114_114
(Abgerufen am 28.03.2024).