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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, Peter Runau habe vor ihm geklagt, er sei von Hans Maidburg, dem Bürgermeister zu Danzig in der grossen statt, sowie von Dietrich Altfeld und Hans Krugmann in seiner eigenen Wohnung in seinem Bett überfallen worden und man habe ihn gefangennehmen wollen. Als er jedoch davongekommen sei, hätten sie seine Schlösser und Kisten aufgebrochen und ihm seine Barschaft, Silbergeschirr, Kleinode, Kleider und anderen Hausrat im Wert von 1.000 Gulden und mehr genommen. Weder habe Runau bisher gegen sie sein Recht bekommen, noch fühle er sich seines Lebens sicher. K.F. befiehlt dem Hochmeister, für ain guttlich ausrichtung zu sorgen und bei Nichtzustandekommen derselben innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes gegen Peter Runau Recht ergehen zu lassen und diesem, als auch demjenigen, den er mit sich brächte, sowie dessen Anwalt und Prokurator sicheres Geleit zu gewähren. Werde Runau solches Recht versagt und riefe dieser ihn erneut um Hilfe an, so wolle er ihm diese gewähren, wie ihm das mit recht geburtt.

Originaldatierung:
Unnder unserm kuniclichen insigel gebrechenhalb die zeit uns(ers) keyserlichen insigels am montag vor sannt Michels tag. .
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11460), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11460.

Kommentar

Siehe n. 157.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 113, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-25_1_0_13_24_0_113_113
(Abgerufen am 19.04.2024).