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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. befiehlt verschiedenen Bürgern von Allenstein,1 nämlich Niklas Lang, Jorgen Roder, Niklas Claß, Hans Wolf, Laurenz Berber, Niklas Burdener, Niklas Babentzin, Peter Spilner, Stefan Hoffmann, Matthias Heinrich, Kaspar Burggraf, Peter Pilgrim und Martin Wachsschmid, die an Peter Polan aus Thorn2 nach Urteil seines Kammergerichts3 zu zahlenden 1.000 fl. innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes zu zahlen. Im Falle der Zuwiderhandlung lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Vorladung bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag rechtlich vor sich und bestimmt, daß auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll, wie es sich nach seiner ordenung gebühre.

Originaldatierung:
Am sibenden tag des mondens july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Udalricus Weltzli (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, den Kopp. zufolge aber mit aufgedrücktem kgl. S4. – Kop.: Drei Abschriften im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11306), Pap. (15. Jh.). Druck: Toeppen, Acten III n. 188. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11306.

Anmerkungen

  1. 1Diese waren zur Zeit des Streites Bürgermeister, Räte, Richter und Schöffen.
  2. 2Siehe n. 85. Peter Polan wird hier als Bürger von Allenstein bezeichnet.
  3. 3Siehe n. 107.
  4. 4Mit dem Hinweis, man habe das kgl. Siegel gebraucht, weil man das ksl. Siegel noch nicht zur Hand hatte: under unserm koniglichen awgedruckten insigel geprechenshalb die czeit uns(ers) keiserlich(en) insigels.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-07-07_1_0_13_24_0_108_108
(Abgerufen am 29.03.2024).