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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen unter Hinweis auf sein Schreiben an die Stadt Wismar1 seine Anordnung über einen Aufschub der vor seinem Gericht hängenden Sachen, so auch der des Eckhard Westerans, mit, und fordert ihn auf, bei der Stadt Wismar darauf hinzuwirken, Westerans entgegen dem Spruch von Johann Bere und Johann Klingenberg ein redlich und billich verpesserung zu tun und ihm die erlittenen Kosten und Schäden zu ersetzen. Sollte der Hochmeister dies von Wismar nicht erlangen können und Westerans ihn daher erneut anrufen, dann wolle er recht ergeen lassen, als sich in solhem geburt oder dafür sorgen, daß solches an seiner Statt geschehe.

Originaldatierung:
An sand Barbaren tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Udalricus Wältzli. – KVv: Dem erwirdigen Ludwigen von Ellrichhausen, hoemeister deutsches ordens, uns(er)m lieben andechtigen (Adresse, Blattmitte).2

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 10982), Pap., rotes (wohl:) S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Reste). Reg. Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 10982.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 102.
  2. 2Hier findet sich auch der Empfängervermerk, die kgl. Antwort am 29. März 1452 erhalten zu haben sowie der Vermerk, daß am 29. August 1452 in dieser Sache erneut an K.F. geschrieben worden sei.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 103, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-12-04_2_0_13_24_0_103_103
(Abgerufen am 16.04.2024).