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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. befiehlt der Stadt Wismar entgegen dem durch Johann Bere1 und Johann Klingenberg zwischen der Stadt und Eckhard Westerans erfolgten Spruch, durch den sich letzterer beschwert fühlte, diesen unverzüglich ein verpesserung sowie die Ersetzung der aus dem Streitfall entstandenen Kosten und Schäden zu gewähren.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 103.

Anmerkungen

  1. 1Als Rat Kf. Friedrichs II. von Brandenburg 1444 siehe Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2630.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 102, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-12-04_1_0_13_24_0_102_102
(Abgerufen am 19.04.2024).