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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. erteilt Abt Nikolaus von Pelplin einen Kommissionsauftrag in der Streitsache des Klaus Werlemann (und seiner Mitgenossen Bartholomeus Scholtze und Hermann Velkener)1 mit der Stadt Lübeck.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Brief des Abtes Nikolaus von Pelplin an den Rat von Lübeck vom 9. Mai 1450, der abschriftlich überliefert ist im GStAPK Berlin (XX. HA, Schieblade 86 n. 3), Pap. sowie in einem Brief des Rats von Lübeck an Hochmeister Ludwig von Erlichshausen vom 4. Juni 1450,2 der im Org. überliefert ist ebd. (Sign. ebd.), Perg. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2794.

Kommentar

Abt Nikolaus schrieb dem Rat von Lübeck, daß er aufgrund des kgl. Kommissionsbriefes hinsichtlich der Forderungen, die Werlemann an die gemeynde habe, zum Zeugenverhör beauftragt sei und lud sie dazu auf den Tag Viti und Modesti (15. Juni) in sein Kloster Pelplin. Siehe nn. 73f., 95f.

Anmerkungen

  1. 1Diese werden im Brief Lübecks an den Hochmeister als Werlemanns Mitgenossen genannt.
  2. 2Hieraus geht hervor, daß die Städte Greifswald, Stettin, Stargard und (Alten-) Treptow ein Urteil im Streit Werlemanns und seiner Mitgenossen mit der Stadt Lübeck gesprochen hatten. Werlemann habe daraufhin unter falschen Angaben an Kg.F. appelliert und von diesem eine Kommissionserteilung an den Abt von Pelplin erwirkt. Der Abt habe sie daraufhin vor sich geladen. Unter Hinweis auf das bereits vorliegende, von den Hansestädten gesprochene Urteil, baten die Lübecker den Hochmeister, dafür zu sorgen, daß der Abt von Pelplin von seiner Ladung an die Lübecker absehen möge.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 88, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-05-09_1_0_13_24_0_88_88
(Abgerufen am 28.03.2024).