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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Konrad von Erlichshausen mit, Walter Sachs aus Dorpat habe sich beklagt, daß Bürgermeister und Rat von Danzig zwischen Sachs und dem Danziger Bürger Rudolf Manth einen dem Rezess1 der gemeinen henschen stette nicht entsprechenden ußspruch getan hätten. Sachs habe sich durch Dorpat vor der Hanse zu Recht erboten, was ihm nicht gewährt worden und wodurch er zu Schaden gekommen sei. Da die Danziger dem (Deutschen) Orden unterstünden,2 ernennt er den Hochmeister zum kommissarischen Richter und befiehlt ihm, die Parteien zu laden und zu verhören, eine rechtliche Entscheidung zu treffen, auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite zu verhandeln und alles zu tun, was sich nach seiner ordnung gebühre, damit er nicht zu einem erneuten Eingreifen gezwungen werde.

Originaldatierung:
An mittichen vor Gotsleichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 9956), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Abschrift in Form des Org.3 ebd. (Sign. ebd.), Pap. (15. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 9956.

Kommentar

Siehe n. 104.

Anmerkungen

  1. 1Auf welchen der zahlreichen Rezesse der Hansestädte hier Bezug genommen wird, ist unklar.
  2. 2In der Narratio bezeichnet Kg.F. Bürgermeister und Rat von Danzig als unser und des reichs lieben getreuen.
  3. 3Vermutlich eine Informationsabschrift der kgl. Kanzlei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 83, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-06-11_1_0_13_24_0_83_83
(Abgerufen am 29.03.2024).