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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. lädt den Danziger Bürger Klaus Werlemann wegen dessen Streitsache mit Lübeck und anderen Städten1 auf den nächsten Gerichtstag nach St. Johannstag (24. Juni) vor sein Kammergericht.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Brief Hochmeister Konrads von Erlichshausen an den kgl. Kanzler Kaspar Schlick vom 13. Juni 14482 im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OF 16 S. 1009), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Siehe dazu nn. 88, 9597.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um Rostock und Wismar, siehe n. 96.
  2. 2Der Hochmeister schrieb Schlick unter Hinweis auf die kgl. Ladung, Werlemann sei wegen der Verhöre von Zeugen und ander bewaisung bisher verhindert gewesen, so daß er seinen Weg, noch dazu bei der Unsicherheit der Straßen, noch nicht habe antreten können. Sollte Werlemann, was dieser doch gerne zu tun bereit sei, auf dem angesetzten Gerichtstag deshalb nicht rechtzeitig erscheinen können, solle Schlick dafür sorgen, daß dies seinem Recht nicht nachteilig sein möge.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-06-13_1_0_13_24_0_73_73
(Abgerufen am 18.04.2024).